Allgemeine Vertragsbedingungen
(für Beratungen & Behandlungen)
Stand: 02.04.2026
1. Tätigkeitsumfang & Berufspflichten
Gesundheitspsychologische Beratung, Diagnostik, Behandlung und Maßnahmen sind die Untersuchung, Auslegung, Änderung und Vorhersage des Erlebens und Verhaltens von Menschen unter Anwendung wissenschaftlich erforschter, psychologischer Erkenntnisse und Methoden.
Gesundheitspsychologie befasst sich mit Gesundheitsförderung und Prävention und beschäftigt sich mit den (noch) gesunden Anteilen von Menschen. Dies beinhaltet auch psychologische Dienstleistungen zur psychischen Entlastung, Trauerbewältigung, Beratung bei Lebenskrisen, Stressbewältigung, Schlafstörungen und Nikotinentwöhnung. Sie umfasst keine klinisch-psychologische Diagnostik (Diagnostizieren einer psychischen Erkrankung), klinisch-psychologische Behandlung oder Psychotherapie, die eine psychische Erkrankung und ihre Symptomatik behandeln bzw. therapieren, um psychisches Leid zu mindern.
Gesundheitspsychologen*1 sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (= Verschwiegenheitspflicht). Ebenso sind sie verpflichtet, über jede von ihnen gesetzte gesundheitspsychologische Maßnahme Aufzeichnungen zu führen (= Dokumentationspflicht). Gesundheitspsychologen* haben Ihnen auf Verlangen Auskünfte über die geführte Dokumentation sowie Einsicht in die Dokumentation zu gewähren oder gegen Kostenersatz die Herstellung von Abschriften zu ermöglichen (= Auskunftspflicht). Gesundheitspsychologinnen* sind verpflichtet, die Dokumentation mindestens zehn Jahre aufzubewahren. (Berufspflichten gem. § 32-37 Psychologengesetz 2013)
Ihr Gesundheitspsychologe hat Sie gemäß der Aufklärungspflicht des Psychologengesetzes 2013 über
- die Vorgangsweise bei der gesundheitspsychologischen Diagnostik,
- den voraussichtlichen Behandlungsablauf (Art, Umfang, geplanter Verlauf der Beratung/Behandlung, Setting, Vertretungsregelung),
- die voraussichtliche Gesamtdauer der Behandlung,
- die Art der angewendeten Methoden,
- die Kosten der Beratung, Diagnostik und/oder Behandlung,
- allfällige Datenweitergabe,
- Verarbeitung von Daten,
- Gründe einer eventuell notwendigen Abänderung der geplanten Vorgangsweise
- mögliche Risiken aufgrund der Durchführung oder des Unterbleibens der Behandlung
- sowie auf die Notwendigkeit der Konsultation eines Arztes*einer Ärztin bei Vorliegen eines Verdachts auf bestehende somatische Beschwerden
zu informieren.
Die gesundheitspsychologische Beratung bzw. Behandlung kann auf Wunsch der Klientin* auch online über eine DSGVO-konforme Videoplattform (z.B. edudip.com, appointmed.com) mit verschlüsselter Verbindung erfolgen. Es wird empfohlen, die Beratung bzw. Behandlung in einem ruhigen, geschützten Raum durchzuführen, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten. Mag. Botond Elekes behält sich das Recht vor, die jeweilige Einheit abzubrechen, sofern die Voraussetzungen für die vertrauliche Umgebung seitens des Klienten* nicht gegeben sind.
Die online Beratung bzw. online Behandlung ersetzt keine psychotherapeutische oder medizinische Behandlung und erfolgt unter den gleichen ethischen und fachlichen Standards wie die persönliche Beratung vor Ort.
Es gelten für Ihren Gesundheitspsychologen* die gleichen berufsrechtlichen Pflichten (Aufklärung, Verschwiegenheit, Dokumentation etc.) aus dem Österreichischen Recht wie bei Präsenzeinheiten.
Die Praxis bunt gesund bzw. Mag. Botond Elekes übernimmt keine Haftung für technische Störungen oder Sicherheitslücken außerhalb ihres bzw. seines* Einflussbereichs.
Mündige Minderjährige ab dem vollendeten 17. Lebensjahr (= 17. Geburtstag) haben die Möglichkeit mit einer erziehungsberechtigten Person als Bürgin* gesundheitspsychologische Dienstleistungen der Praxis bunt gesund in Anspruch zu nehmen. Im Falle eines Gehalts- bzw. Lohnnachweises der letzten sechs Monate entfällt die Notwendigkeit einer Bürgschaft. In die Erstberatung vor Ort ist ein Lichtbildausweis als Altersnachweis mitzunehmen bzw. im online Setting in die Webcam zu halten.
Ab der Erstberatung gilt die gesetzlich verpflichtende, psychologische Verschwiegenheitspflicht zwischen dem*der Jugendlichen und dem Gesundheitspsychologen, auch gegenüber den Erziehungsberechtigten! Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht kann nur durch die*den Jugendliche*n in schriftlicher Form erfolgen.
2. Terminvereinbarungen
Nach einem telefonisch oder per E-Mail vorgemerkten Termin erfolgt eine Terminbestätigung per E-Mail an Sie. Ab Zustellung der Terminbestätigung in Ihr E-Mail-Postfach ist der Termin verbindlich für Sie reserviert.
Für mündige Minderjährige ab dem 18. Lebensjahr (= ab 17. Geburtstag) ist die Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person für die ersten zehn Minuten der Erstberatung zwecks Klärung der Zahlungsmodalitäten empfohlen, wenn die Zahlungsabwicklung über die Erziehungsberechtigten erfolgen soll.
Bei Verspätungen Ihrerseits zum vereinbarten Termin gibt es keine Möglichkeit die versäumten Minuten im Anschluss an den Termin anzufügen. Ihr Gesundheitspsychologe* steht ab der ersten Minute der Einheit für Sie zur Verfügung unabhängig von Ihrer Anwesenheit.
Terminstornierungen (Absage) und -umbuchungen (Verschiebung) müssen Ihren vollen Namen und den entsprechenden Termin samt Uhrzeit beinhalten. Sie müssen schriftlich per E-Mail erfolgen (Messenger wie WhatsApp, Signal, SMS gelten nicht).
Terminstornierungen und -umbuchungen sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
Terminstornierungen und -umbuchungen 48 bis 24 Stunden vor dem Termin werden zum halben Preis der Einheit (= Ausfallhonorar 50%) berechnet.
Bei 24 oder weniger Stunden vor dem Termin wird der volle Preis (= Ausfallhonorar 100%) berechnet, da der Termin für Sie reserviert wurde und so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann. Ausnahmen hiervon sind Todesfälle von Familienangehörigen (Partnerperson, Kind, Eltern, Geschwister), höhere Gewalt (z.B. landesweiter Stromausfall) und akute, schwere Erkrankung Ihrerseits, die auch keine telefonische Beratungseinheit zulässt. Diese Ausnahmen bedürfen eines schriftlichen Nachweises
Bei wortlosem Fernbleiben von der vereinbarten Einheit (Vergessen, Ghosting, etc.), wird die Einheit ebenso komplett berechnet (= Ausfallhonorar 100%).
Spontane Zwischentermine aufgrund akuter, psychologischer Anliegen (= psychische Krise) können je nach terminlicher Auslastung nicht garantiert werden, sind jedoch bei freier Kapazität möglich.
3. Leistungserbringung
Der Erfolg der gesundheitspsychologischen Beratung und Maßnahmen hängt ausschließlich von der individuellen Umsetzung der Auftraggeberin* ab. Eine Garantie des Erfolges seitens Ihres Gesundheitspsychologen* wäre höchst unethisch.
Sollten sich im Rahmen der gesundheitspsychologischen Dienstleistungen Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder eine Störungssymptomatik zeigen, die in den Tätigkeitsbereich von Klinischen Psychologinnen* (klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung) oder Psychotherapeuten* fallen, sind Gesundheitspsychologinnen* verpflichtet, Ihnen diesbezüglich eine Empfehlung zur Konsultation der entsprechenden Fachkräfte auszusprechen.
Einheiten für gesundheitspsychologische Beratung, Behandlung & Maßnahmen sind in der Regel 30, 50 oder 90 Minuten lang; Einheiten im Paar- bzw. Familiensetting sind 60, 75 oder 90 Minuten lang. Die genaue Dauer dieser Einheiten wird im Erstgespräch mit Ihnen festgelegt und kann im weiteren Verlauf mit beidseitiger Zustimmung abgeändert werden.
Eine Einheit in der gesundheitspsychologischen Diagnostik sowie der Vor- und Nachbereitung dieser (z.B. Gutachtenerstellung) wird mit 60 Minuten berechnet.
Gesundheitspsychologische Diagnostik und Gutachten werden nach individueller Fragestellung vereinbart. Dauer und Kosten der diagnostischen Untersuchung hängen von der Auswahl und Anzahl der gewählten psychologisch-diagnostischen Verfahren ab und werden vorab mit Ihnen besprochen. Basis der Berechnung ist ein vorgelegtes Angebot.
Kosten der Gutachtenerstellung hängen von der Anzahl der gewählten, psychologisch-diagnostischen Verfahren und der Stundenanzahl ab, die zur Gutachtenerstellung aufgewendet wird. Dies wird vorab mit Ihnen besprochen. Basis der Berechnung ist ein vorgelegtes Angebot.
4. Zahlungsbedingungen
Gesundheitspsychologische Dienstleistungen werden erst nach Erbringung der Leistung berechnet. Die Honorarnote (Rechnung) wird im Anschluss an die Einheit an Ihre E-Mail-Adresse übermittelt oder Ihnen vor Ort überreicht.
In Ausnahmefällen können Sie auch auf Wunsch vor Beginn der Einheit eine Rechnung erhalten und vorab bezahlen.
Die Erstberatung ist vor Ort immer mittels Bargelds oder Debit-/Kreditkarte zu begleichen. Bei einer Vereinbarung zu weiterführenden, gesundheitspsychologischen Dienstleistungen ist jede Einheit vor Ort im Anschluss mittels Bargelds, Debit-/Kreditkarte oder einem Zahlungsziel von sieben Tagen per Banküberweisung zu begleichen.
Im online Setting ist das Erstgespräch bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin per Banküberweisung vorab zu bezahlen, um den reservierten Termin garantiert zu erhalten. Sie erhalten bei Eingang eine Zahlungs- und Terminbestätigung. Die Honorarnote (Rechnung) wird im Anschluss an die Einheit an Ihre E-Mail-Adresse übermittelt oder Ihnen vor Ort überreicht. Bei einer Vereinbarung zu weiterführenden, gesundheitspsychologischen Dienstleistungen online ist die Honorarnote nach jeder Einheit mit einem Zahlungsziel von sieben Tagen per Banküberweisung zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug werden keine weiteren Termine mehr vereinbart und gegebenenfalls bereits für Sie reservierte Termine an andere Personen vergeben. Sie erhalten bei Zahlungsverzug einmal eine Zahlungserinnerung und bei weiterem Ausbleiben der Zahlung werden Sie mit einem Mahnschreiben samt Mahngebühren (€ 20,-) und Verzugszinsen
(4 %) gemahnt, wobei diese Mahnung gleichzeitig die letzte Mahnung darstellt. Bei Fortbestehen des Zahlungsverzugs der ausstehenden Honorarnote(n) inkl. Gebühren und Zinsen werden weitere, rechtliche Schritte eingeleitet.
5. Preise
Preisanpassungen finden einmal jährlich zur Mitte des Jahres statt und gelten ab dem 1.7. des betreffenden Jahres. Die Preisanpassung wird mit zweimonatiger Frist (ab dem 1.5. des betreffenden Jahres) angekündigt und bedarf Ihrer schriftlichen Zustimmung.
Bei ausbleibendem Einverständnis Ihrerseits bis zum obigen Stichtag kann Ihr Gesundheitspsychologe* nach drei weiteren Terminen im alten Tarifmodell, längstens jedoch nach zwei Monaten (ab 1.9. des betreffenden Jahres) seine* gesundheitspsychologischen Dienstleistungen ohne Angabe von weiteren Gründen einstellen, wenn es aus psychologisch-ethischer Sicht keine Einwände gibt.
Preise gelten immer vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres. Die aktuellen Preise finden Sie hier.
6. Kostenersatz
Für gesundheitspsychologische Beratung, Diagnostik und Behandlung kann bei den meisten gesetzlichen Sozialversicherungsträgern in Österreich derzeit kein Kostenzuschuss beantragt werden.
Ob ein Kostenzuschuss bei Ihrem privaten Zusatzversicherungsträger möglich ist, bringen Sie beim entsprechenden Versicherungsträger in Erfahrung.
Die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) bietet den Gesundheitshunderter bzw. den Gesundheitshunderter Junior an, bei dem Sie bis zu € 100,- im Jahr als Kostenerstattung für gesundheitspsychologische Beratung im Bereich „Mentale Gesundheit“ und/oder für Nikotinentwöhnung(sberatung) im Bereich „Rauchfreiheit“ beantragen können.
Über den Sicherheitshunderter können ebenfalls jährlich Weiterbildungen aus dem Bereich Arbeitspsychologie, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen und die Verbesserung der Arbeitssicherheit zum Inhalt haben (wie z.B. Seminare und Workshops zu Stressmanagement am Arbeitsplatz, Kommunikation am Arbeitsplatz etc.), gefördert werden, wenn diese z.B. von einem Gesundheitspsychologen geleitet werden.
7. Urlaubsregelung & Ausfälle
Urlaubsabwesenheiten oder krankheitsbedingte Ausfälle Ihres Gesundheitspsychologen* werden mit Ihnen individuell besprochen und bei Bedarf nach Lösungen gesucht.
Wenn aus fachlicher Sicht nichts dagegenspricht, ist eine Vertretung durch eine andere Gesundheitspsychologinnen* möglich.
8. Sonstige Vereinbarungen
Änderungen oder Abweichungen dieser AVB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung aller Vertragsbeteiligten. Dies gilt ebenso für diesen Absatz.
Es gilt Österreichisches Recht (Gerichtsstand: Wien).
- Es werden für die Gesamtheit von Gruppen abwechselnd die weibliche* und die männliche* Form im Text verwendet, um den Lesefluss und das Auffassen des Inhalts zu erleichtern.
Das Sternchen * (asterisk) symbolisiert das Genderspektrum und dient der Sichtbarkeit sowie Anerkennung einer vielfältigen Bevölkerung und ihres Erlebens. ↩︎